Rauchrohre, Zugbegrenzer,Kaminausführung,Heizungsaufstellraum
Rauchrohre:Brandsichere Ausführung,dh.geeignet,möglichst kurz, um die Brandgefahr
zu verringer.Bei Festbrennstoffen Mindestblechstärke 2mm,Edelstahl 1mm .
Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen:40 cm. Keine Führung durch uneinsehbare Hohlräume.
Messöffnung muß geeignet sein,Reinigungs und Inspektionsöffnungen müssen vorhanden und dicht sein! Eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung des Rauchrohrs ist unerlässlich. Es wird mit speziellen Bürsten, die im Handel erhältlich sind, über die Reinigungsöffnung(en) gesäubert.
Nebenlufteinrichtungen nach DIN 4795 (auchKaminzugregler oder Zugbegrenzer genannt)sind bei Feststoffheizungen zu empfehlen.Hier leider noch keine Vorschrift,würde viele Probleme lösen,besserer Abbrand,weniger Ruß,Glanzruß,Feinstaub .Sie bewirken einen konstanten Unterdruck im Kamin.Witterungseinflüsse sowie Zugschwankungen durch Erhöhung der Kamin bzw. Abgastemperatur werden weitgehend vermieden. Dies führt auch zu einer Verminderung des Schadstoffausstoßes, schützt den Schornstein und führt zu einer saubereren Verbrennung.
Die Bedingungen für die Kaminzugreglerinstallation:
Die Kaminzugregler darf nur im Raum der Feuerstätte installiert werden!
Das Putzen und die Prüfung der Rauchrohrverbindungen sollte regelmäßig geschehen
Der störungsfreie Rauchgasabzug aus dem Heizraum darf nicht beeinträchtigt werden
Der Einbau direkt in den Schornsteinkörper muss min. 40 cm über den Schornsteinboden sein
Wenn es um einen gemeinsam genutzten Schornstein mehrer Feuerstätten geht, die sich in unterschiedlichen Räumen befinden, ist die Montage eines Kaminzugregler nicht zulässig!(ungleiche Druckverhältnisse).
In dem Raum, wo ein Kaminzugregler vorhanden ist, darf keine Anlage, welche die Druckverhältnisse verändert, vorhanden sein .(z.B. Lüftungstechnische Anlagen)
In der direkten Umgebung des Kaminzugreglers dürfen keine Brennstoffe gelagert werden
Die Installation eines Kaminzugreglers sollte mit Ihrem Schornsteinfeger besprochen werden.
Der wirksame Kaminzug
hängt von der Schornsteinhöhe,Luftdruck,Außenlufttemperatur,Windgeschwindigkeit, Temperatur der Abgase die durch den Kamin strömen, Schornsteinquerschnitt und der Qualität der Innenfläche im Kamin ab
Daraus ergibt sich, daß die meisten Faktoren, die den wirksamen Zug beeinflussen, sich von Zeit zu Zeit verändern und der Kaminzug während des Betriebs nicht konstant sein kann. Dies wiederspricht jedoch den erforderlichen konstanten Druckzuständen im Heizraum, die man für die Einstellungen des Heizkessels in Bezug auf die optimalen Abgaswerte und Wirkungsgrade benötigt
Der Kaminzugregler ermöglichen einen gleichmäßigen Kaminzug hinter dem Kessel und schaffen somit optimale Verbrennungsbedingungen.
Dies hat zur Folge, dass pro Jahr 3 – 9 % Brennstoff eingespart werden können !!
Die Installation eines Kaminzugreglers bringt viele weitere Vorteile und Verbesserungen:
Die Installation eines Kaminzugreglers löst nicht nur die Probleme der Ungleichmäßigkeit des Kaminzugs, sondern auch die Probleme der Feuchtigkeitsaufnahme des Kaminkörpers.
Passen die Eigenschaften des Originalkamins nicht zum neuen Heizkessel, weil der Kamin zu groß und schlecht gegen Feuchtigkeit isoliert ist, so kann dieser möglicherweise ohne weitere Sanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Bei übermäßigem Kaminzug stellt der Kaminzugregler sicher, dass die Abgase durch zusätzlich angezogene Raumluft verdünnt werden sowie das Volumen und die Geschwindigkeit des Abgases erhöht werden. Das Resultat ist eine geringere Abkühlung des Abgases und somit ein Entgegenwirken der Wasserkondensation.
Während der Betriebspausen des Heizkessels, wenn der erwärmte Kamin einen ausreichenden Kaminzug aufweist, saugt der Kaminzugregler Raumluft. Diese unten erwärmte Raumluft trocknet und belüftet den Kamin.
Die Temperatur der Zuluft sollte mindestens 15°C und die relative Luftfeuchtigkeit maximal 60 % betragen, doch dies sollte in Kesselräumen kein Problem darstelle
Schornsteine(Kamine)
Gegenüber alten Heizkesseln haben moderne Heizkessel höhere Wirkungsgrade und damit auch kleinere Abgasmengen sowie auch deutlich tiefere
Abgastemperaturen.
Besonders Schornsteine mit "zu großem Querschnitt" werden nicht mehr ausreichend aufgeheizt. Das in den Abgasen enthaltene Wasser kondensiert und zerstört alte, gemauerte Schornsteinwände zwar nur
sehr langsam aber unaufhaltsam.
Auch sind bei einem zu großen Durchmesser Austrittgeschwindigkeit und Temperatur zu gering. Es fehlt dem Abgas dann die notwendige Energie um aufzusteigen und im Extremfall kann der Rauch entlang dem
Dach herabfallen.
Ist der vorhandene Schornstein hoch und nicht Wasser resistent ausgekleidet, ist eine Sanierung mit einem Feuchteunempflindlichen Innenrohr erforderlich.
Bei nicht Feuchte beständigen Schornsteinen mit geringer Höhe(normalerweise mind.5 Meter) kann es ausreichend sein, in der Kesselregelung die untere Grenze für die Abgastemperatur auf 150 bis 180°C
anzuheben.
Zusätzlich hilft auch eine Nebenluftklappe, um den Kamin trocken zu halten. Begnügt man sich mit diesen Maßnahmen, dann ist zu kontrollieren, ob der Kamin auch wirklich trocken bleibt. Am Besten
besprechen Sie dies auch mit dem Schornsteinfeger.
Die Lebensdauer von Schornsteinen ist begrenzt. Bei rechtzeitiger Sanierung, wenn die Kaminwand noch nicht zerstört ist, ist eine Sanierung mit einem eingezogenem Rohr schnell und einfach möglich.
Hat das Abgaskondensat einmal die Mörtelfugen durchdrungen, muss der Schornstein komplett abgetragen und neu erichtet werden.
Anforderungen an den Kamin
Die Kaminmündung muss den Dachfirst bei Dachneigungen von mehr als 20° um mindestens 40 cm, bei Dachneigungen bis 20° die Dachflächen um mindestens
1 m überragen,die Oberkanten von Lüftungsöffnungen,Fenstern und Türen in einem Umkreis von 15 m um mindestens 1 m überragen; bei Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 50 kW vergrößert sich der Umkreis um jeweils 2 m je weitere angefangenen 50kW.
Zur Kaminausführung
Ausbrennsichere Beschaffenheit (metallische Kamine benötigen eine Zulassung für „Regelfeuerstätten“) Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen,5 cm. Bei metallischen Kaminen mit ausreichender Wärmedämmung: 10 cm.Zugänglicher und brandsicherer Platz für die Kaminreinigung
Was ist ein Kaminbrand, wie kann ich ihn verhindern und was tue ich, wenn er entstanden ist
Solch ein Kaminbrand war früher nichts Ungewöhliches, aber durch das regelmäßige Kehren heutzutage recht selten geworden. Unter der Aufsicht der Feuerwehr und eines Kaminkehrers kann er ohne Gefahr ausbrennen.
VERHALTEN BEIM KAMINBRAND:
Verständigen Sie sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 (auch über das Handy ohne Vorwahl möglich).
Verständigen Sie wenn möglich Ihren zuständigen Kaminkehrermeister.
Schließen Sie alle Öffnungen bei welchem zusätzliche Verbrennungsluft in den Kamin eintreten kann.
Kontrollieren Sie insbesondere alle Räume durch welche der brennende Kamin verläuft auf Qualm und übermäßige Hitze.
Kontrollieren Sie im Dachboden die vorhandenen Kehröffnungen und vergewissern Sie sich, dass sie gut verschlossen und keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von 1m gelagert sind.
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr oder des Kaminkehrers können Sie im
Dachboden Feuerlöscher bzw. Behälter mit Wasser gefüllt bereitstellen.
Schütten Sie niemals Wasser in den brennenden Kamin! Ein Löschen mit Wasser ist sogar besonders gefährlich, da im heißen Kamin das Wasser schlagartig verdampft, sein Volumen enorm vergrössert und dann den Kamin sprengen kann.
Stellen Sie sicher, dass in Nachbargebäuden oder den Umgebungsflächen des Gebäudes auf Grund von Funkenflug keine Glutnester bzw. Folgebrände entstehen können.
Begehen Sie auch noch nach dem Ende des Kaminbrandes stündlich alle Räume um eventuell starke Rauchentwicklungen bzw. erhöhte Oberflächentemperaturen (durch Abtasten der Kaminwände) festzustellen.
Stellen Sie sicher, dass vor Wiederinbetriebnahme Ihrer Feuerstätte der Kamin von Ihrem zuständigen Kaminkehrermeister ordnungsgemäß gereinigt wurde.
Allgemein können Sie davon ausgehen, dass Ihr Kamin bzw. Ihr Gebäude, wenn beide ordnungsgemäß errichtet wurden, die Beanspruchungen, welche durch einen Kaminbrand entstehen ohne Schaden überstehen.
Leicht brennbare und großflächig anliegende brennbare Bauteile müssen vom Kaminmauerwerk mindestens einen Abstand von 3 Zentimeter haben
Bei falschem Heizen (z.B. zu feuchtes Holz) kann es zur Entstehung von Glanzruß und zur Verpechung des Kamins kommen. Dieses Pech ist leicht brennbar und kann unter bestimmten Umständen zu einem Kaminbrand führen. Falls Ihr Kamin pecht, wird Ihnen Ihr Kaminkehrermeister das mitteilen und den Kamin entweder ausbrennen oder ausschlagen.Glanzruß kann sich aber auch durch Brennerverstellung bei einer Ölfeuerungsanlage infolge unvollkommener Brände bilden. Dieser Ölglanzruß ist häufig auch noch mit Ölnebeln durchsetzt, sodaß bei seinem Abbrand besondere Vorsicht geboten ist, denn er kann Ihr ganzes Haus in Gefahr bringen. Um unkontrollierten Bränden vorzubeugen, muß Glanzruß unbedingt vom Kaminkehrermeister entfernt werden. Er entscheidet, ob Ablagerungen mechanisch oder durch Ausbrennen zu beseitigen sind. Ist beides nicht möglich hat er die Pflicht, den Betrieb der Anlage durch die Behörde untersagen zu lassen.
VORBEUGUNG GEGEN KAMINBRÄNDE:
Verwenden Sie ordnungsgemäßes Brennmaterial- kein Gerümpel, Haushaltsabfälle, Wegwerfwindeln Joghurtbecher etc.. Die Verfeuerung von unerlaubten Brennmaterial ist nicht nur verboten, sondern führt zu extremen Schadstoffausstößen und kann Schäden in Feuerstätten und Kaminen auslösen!
Brennmaterial aus Holz muss zur Verfeuerung ausreichend trocken sein. Es sollte vor der Verfeuerung ca. 2 Jahre gut durchlüftet und getrocknet sein.
Luftzufuhr der Heizanlage nicht zu stark drosseln und Luftregulierungsklappe nicht vorzeitig schließen!
Für genügend Frischluftzufuhr (Verbrennungsluft) im Heizraum sorgen! (Fenster und Lüftungen nicht schließen bzw. abdichten)
Anforderungen an den Aufstellungsraum
Mindestabstände (Kessel,Abgasrohre) zu brennbaren Bauteilen:40 cm
Größe der Lüftungsöffnungen ins Freie:150 cm² bei Heizleistungen bis 50 kW
Für jedes weitere kW ist ein Zuschlag von 2 cm² erforderlich.
Keine Lüftungsöffnung ist nötig bei einer Heizleistung von weniger als 35 kW, wenn
der Heizraum Verbindung zu anderen Räumen hat (Raumluftverbund) oder selber so groß ist ,das dadurch ein Volumen von mehr als 4 m³ je kW zustandekommt.
Heizräume für Heizungsanlagen mit Wärmeleistungen von mehr als 50 kW
sind auszustatten mit:- Feuerhemmende Türen, die nach außen aufgehen,- Wände und Decken aus nicht brennbaren Baustoffen (F90)
- Nutzung des Heizraumes nur zur Aufstellung von Feuerstätten und zur Lagerung von maximal 15 t festen Brennstoffen,keine andere Nutzung gestattet!
An die Heizungsanlage bestehen weitere Anforderungen insbesondere aus der Energieeinsparverordnung
(Ausstattung mit Raumthermostaten, Regelbarkeit von Umwälzpumpen,
Dämmung von Warmwasserleitungen und -speichern usw..), die hier jedoch nicht im Einzelnen beschrieben werden.
Der Kaminkehrer überprüft die Einhaltung dieser Anforderungen, wenn er Ihre Feuerungsanlage abnimmt. Eine frühzeitige Befragung des Kaminkehrers spart Kosten, da Verstöße von vornherein vermieden werden können. Am besten lassen Sie die Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb installieren.
Bei der Inbetriebnahme Ihrer Anlage sollten Sie unbedingt die Betriebsanleitung beachten!
Bei raumluftunabhängiger Betriebsweise dürfen Heizgeräte in Wohnungen nur aufgestellt und betrieben werden, wenn die Verbrennungsluftversorgung gesichert ist. Die Versorgung mit Verbrennungsluftgilt für Heizgeräte bis 35 kW als gesichert, wenn
der Aufstellraum ein Volumen von mindestens 4 m³ je kW aufweist und der Raum mindestens eine zu öffnende Tür oder ein Fenster ins Freie besitzt oder
der Aufstellraum über andere Räume eine Verbindung (Mindestquerschnitt 150 cm²) zum Freien hat und der Gesamtrauminhalt mindestens 4 m³ beträgt oder
im Aufstellraum eine ins Freie führende Öffnung von mindestens 150 cm² oder zwei Öffnungen mit je 75 cm2 vorhanden ist. Letztere Forderung ist auch die Mindestforderung für Heizgeräte bis 50 kW
Im Allgemeinen nicht aufgestellt und betrieben werden dürfen raumluftabhängig betriebene Heizgeräte unabhängig vom Brennstoff in Treppenhäusern und notwendigen Fluren, außer in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, in Garagen,
in Räumen, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, Dunstabzugshauben und Wäschetrocknern abgesaugt wird. Ausnahmen sind möglich, wenn der gleichzeitige Betrieb ausgeschlossen ist, die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird bzw. sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte entstehen kann.
Abgasanlagen müssen so bemessen sein, dass bei allen Betriebszuständen die Abgase ins Freie abgeführt werden.
Abgase von Feuerstätten für feste Brennstoffe müssen in Schornsteine Abgase von Heizgeräten für flüssige bzw. gasförmige Brennstoffe können in Abgasleitungen eingeleitet werden
Heizgeräte müssen von brennbaren Bauteilen soweit entfernt bzw. abgeschirmt sein, dass auf ihnen keine höheren Temperaturen als 85 °C auftreten.
Als Mindestabstand gilt 40 cm, wenn die Bauartzulassung des Heizgerätes nichts anderes festlegt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Ummantelungen, Dämmstoffe) können die Abstände verringert werden.
Raumluftunabhängig betriebene müssen Abstände zu brennbaren Bauteilen im Allgemeinen (zulassungsabhängig) nicht einhalten (luftumspülte Brennkammer)
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sowie vor Schornsteinreinigungsöffnungen sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Bauteile aus brennbaren Baustoffen müssen vor den Feuerraumöffnungen offener Kamine nach oben und nach den Seiten einen Mindestabstand haben.
In Räumen, in denen Gasfeuerstätten aufgestellt werden, sind in die Gaszuleitung thermisch reagierende Gasabsperrventile einzubauen, die die Gaszufuhr im Brandfall unterbrechen
Im Aufstellraum eines Öl-Heizkessels dürfen bis zu 5000 Liter Heizöl gelagert werden. Der Kessel muss einen Mindestabstand von einem Meter zu den Behältern haben und darf nicht innerhalb des Auffangraumes stehen .
Heizgeräte für Flüssiggas dürfen in Räumen, deren Fußboden an jeder Stelle mehr als 1 m unter der Geländeoberfläche liegt, nur aufgestellt werden, wenn die Feuerstätten eine Flammenüberwachung haben und sichergestellt ist, dass auch bei abgeschalteter Feuerungseinrichtung Flüssiggas aus den im Aufstellraum befindlichen Brennstoffleitungen in gefahrdrohender Menge nicht austreten kann oder über eine mechanische Lüftungsanlage sicher abgeführt wird.
Der Aufstellraum des Heizgerätes sollte frostsicher sein.
Im Aufstellraum des Heizgerätes muss ein Ablauf für die Ausblaseleitung des Sicherheitsventils, bei Brennwertheizgeräten auch noch ein Ablauf für das Kondensat vorhanden sein.